Laserverfahren gehören heute zu den etablierten Behandlungsmöglichkeiten in der Augenheilkunde. Je nach Erkrankung kann eine Laserbehandlung am Auge dazu dienen, Netzhautveränderungen zu stabilisieren, den Augeninnendruck beim Grünen Star (Glaukom) zu senken oder einen Nachstar nach Kataraktoperation zu behandeln.
Im Augenzentrum Mayer führen wir verschiedene augenärztliche Lasertherapien ambulant durch. Welche Behandlung geeignet ist, richtet sich nach der Diagnose, dem individuellen Augenbefund und bereits erfolgten Therapien.
kurze Wartezeiten und sofortige Rückkehr in den Alltag
zzgl. Voruntersuchung der Augen, Vorgespräch und medikamentöse Vorbereitung von ca. 30 min
dank örtlicher Betäubung durch Augentropfen
Wenn Ihre Pupillen jedoch weit getropft werden müssen, dürfen Sie danach nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Wir informieren Sie vorab.
Nicht jede Augenerkrankung wird mit demselben Laser behandelt. Unterschiedliche Lasersysteme wirken an unterschiedlichen Strukturen des Auges. Vor jeder Behandlung erfolgt eine augenärztliche Untersuchung. Erst danach wird entschieden, ob eine Lasertherapie erforderlich und welches Verfahren geeignet ist.
In unserer Praxis kommen Laserbehandlungen insbesondere zum Einsatz bei:
Eine Laserbehandlung der Netzhaut kann erforderlich sein, wenn Veränderungen auftreten, aus denen sich eine Netzhautablösung oder andere relevante Netzhautschäden entwickeln können.
Zu den häufigen Indikationen gehören insbesondere Netzhautlöcher und Netzhautrisse. Auch bei bestimmten diabetischen Netzhautveränderungen oder retinalen Gefäßerkrankungen kann eine Lasertherapie eingesetzt werden.
Durch gezielte Laserimpulse entstehen um den betroffenen Bereich kleine Narben. Diese führen zu einer festen Verbindung zwischen Netzhaut und darunterliegenden Gewebeschichten und können dadurch eine weitere Ausbreitung bestimmter Netzhautdefekte verhindern.
Bei einem Netzhautriss kann Flüssigkeit unter die Netzhaut gelangen und eine Netzhautablösung entstehen. Wird ein behandlungsbedürftiger Defekt rechtzeitig erkannt, kann er häufig durch eine gezielte Laserkoagulation abgegrenzt werden.
Gerade deshalb ist bei entsprechenden Symptomen eine rasche augenärztliche Untersuchung wichtig.
Bei bestimmten Formen des Grünen Stars können Laserverfahren eingesetzt werden, um den Augeninnendruck zu senken.
Welche Behandlung infrage kommt, hängt unter anderem von der Glaukomform, der Beschaffenheit des Kammerwinkels, dem bisherigen Augeninnendruck und bereits durchgeführten Therapien ab.
Je nach Befund kann eine Laserbehandlung als eigenständige Therapie, ergänzend zu Augentropfen oder im Rahmen eines weiterführenden Behandlungskonzeptes eingesetzt werden.
Das Ziel besteht darin, den Augeninnendruck so zu beeinflussen, dass das Risiko einer weiteren Schädigung des Sehnervs möglichst reduziert wird.
Da bereits entstandene Schäden des Sehnervs nicht rückgängig gemacht werden können, stehen beim Glaukom Drucksenkung und langfristige Stabilisierung des Krankheitsverlaufs im Vordergrund.
Nach einer Operation des Grauen Stars verbleibt die natürliche Linsenkapsel im Auge und trägt die eingesetzte Kunstlinse. Im weiteren Verlauf kann sich diese Kapsel eintrüben. Dabei wird nicht die Kunstlinse selbst trüb. Man spricht dann von einem Nachstar.
Betroffene bemerken häufig erneut:
Bei der Nd:YAG-Laser-Kapsulotomie wird mit kurzen Laserimpulsen eine Öffnung in der eingetrübten hinteren Linsenkapsel geschaffen. Dadurch wird die optische Achse wieder frei.
Die Behandlung erfolgt ambulant und dauert üblicherweise nur wenige Minuten. Ein erneuter operativer Austausch der Kunstlinse ist nicht erforderlich.
Viele Patienten bemerken direkt nach der Behandlung eine deutliche Verbesserung, da die optische Achse wieder frei ist.
Bei einer diabetischen Retinopathie können krankhafte Gefäßveränderungen der Netzhaut entstehen. Abhängig vom Stadium der Erkrankung kann eine Lasertherapie erforderlich sein, um gefährdete Netzhautbereiche zu behandeln und das Risiko weiterer Komplikationen zu reduzieren.
Bei ausgedehnten Veränderungen kommt beispielsweise eine panretinale Laserkoagulation infrage. Dabei werden zahlreiche gezielte Laserherde außerhalb des zentralen Sehens gesetzt.
Ob eine Laserbehandlung erforderlich ist oder andere Verfahren – beispielsweise eine intravitreale Medikamententherapie – geeigneter sind, entscheidet sich anhand des individuellen Netzhautbefundes und der bildgebenden Diagnostik.
Die Augenlasertherapie erfolgt ambulant und ist in der Regel unkompliziert:
Neben geplanten Eingriffen führen wir die Augenlasertherapie auch kurzfristig durch, wenn eine schnelle Behandlung erforderlich ist.
Eine sofortige Abklärung ist wichtig u.a. bei:
Diese Symptome können auf Netzhautveränderungen hinweisen, bei denen ein zeitnahes Lasern der Netzhaut notwendig ist.
Bei entsprechender Diagnose kann die Laserbehandlung am Auge oft noch am selben Tag erfolgen.
Die Laserbehandlung am Auge gilt als sehr sicheres Verfahren. Komplikationen sind selten und werden im Vorfeld individuell mit Ihnen besprochen.
Die meisten augenärztlichen Laserbehandlungen werden nach örtlicher Betäubung der Augenoberfläche mit Augentropfen durchgeführt. Während der Behandlung können Lichtblitze oder ein leichtes Druckgefühl wahrgenommen werden.
Ein Lasern der Netzhaut ist notwendig, wenn Defekte wie Netzhautlöcher oder -risse festgestellt werden, um eine Netzhautablösung zu verhindern.
Die eigentliche Laserbehandlung dauert abhängig vom Verfahren häufig nur wenige Minuten. Hinzu kommen die Voruntersuchung sowie gegebenenfalls die medikamentöse Vorbereitung des Auges.
Die bei einer YAG-Kapsulotomie geschaffene Öffnung der hinteren Linsenkapsel bleibt grundsätzlich bestehen. Ein klassischer Nachstar an derselben Stelle entwickelt sich deshalb üblicherweise nicht erneut.
Bei Symptomen wie Lichtblitzen, Schatten oder plötzlicher Sehverschlechterung sollte eine augenärztliche Abklärung möglichst zeitnah erfolgen.
Die Augenlasertherapie dient in erster Linie dazu, Erkrankungen zu stabilisieren und das Fortschreiten zu verhindern. Eine vollständige Wiederherstellung hängt vom individuellen Befund ab.
Die medizinisch notwendige Lasertherapie der Augen wird in vielen Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Zusätzliche Verfahren wie die ELIOS-Behandlung werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind mit einer individuellen Zuzahlung verbunden.
Moderne Laserbehandlung, präzise Diagnostik und persönliche Betreuung – wir begleiten Sie von der Untersuchung bis zur Therapie.
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