Sehgutachten

Wir führen augenärztliche Führerscheingutachten für alle Klassen, Fliegergutachten / Flugtauglichkeitsprüfung, Sehtests für Polizeibewerber durch.

Alle Führerscheinklassen

Personenbeförderung

LKW

Polizei-Gutachten

Fliegergutachten

und weitere Eignungsgutachten und -bescheinigungen

Wer benötigt ein augenärztliches Gutachten?

Bei der augenärztlichen Begutachtung im Rahmen der Fahreignungsprüfung wird vom Augenarzt geprüft, ob Ihr Sehvermögen die Voraussetzungen für die Erteilung einer bestimmten Fahrerlaubniskategorie erfüllt:

  • Für alle Führerscheinklassen, sowohl für Bewerber als auch für bereits Inhaber, ist ein einfacher Sehtest notwendig, insbesondere bei den Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T.
  • Für Fahrerlaubnisse mit höheren Anforderungen, wie die Klassen C und D inklusive ihrer Unterklassen, sowie für die Genehmigung zur Personenbeförderung, sind regelmäßige Sehtests vor der Ausstellung und alle fünf Jahre während des Besitzes der Fahrerlaubnis vorgeschrieben.


Zudem ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich

  • um die Tauglichkeit für den Flugschein zu bestätigen.
  • für den Erwerb eines Bootsführerscheins

Was kostet ein augenärztliches Gutachten?

Die Kosten für eine Verkehrstauglichkeitsprüfung variieren je nach Art der Untersuchung und werden als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) gemäß GOÄ abgerechnet. Zum Beispiel ist eine augenärztliche Untersuchung zur Flugtauglichkeit in der Regel deutlich ausführlicher als ein Sehtest für den Führerschein im Straßenverkehr.

Vor jedem Termin klären wir die spezifischen Anforderungen mit Ihnen ab und informieren Sie über die genauen Kosten. Die angegebenen Beträge stellen dabei die Höchstgrenzen dar.

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