Terminvereinbarung in unserer Kindersprechstunde / Sehschule

Für Neupatienten

Bitte füllen Sie folgenden Angaben wahrheitsgemäß und korrekt aus. Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung werden wir uns zeitnah zur Terminvergabe melden.

Wir können bis auf Weiteres Sehschul-Termine nur noch für Patienten aus unserem Versorgungsbereich Landkreis Miesbach, sowie aus der Stadt Bad Tölz, Dietramszell und Sauerlach anbieten. Eine Ausnahme bilden Bestandspatienten, die ihr Kind erstmalig bei uns vorstellen möchten.
Angaben zum Erziehungsberechtigten (gesetzlichen Vertreter des Kindes)
Angaben zum Patienten (Kind)
Bei der großen Nachfrage und begrenzten Kapazität von Sehschulterminen kommt es leider regelmäßig zum unangekündigten Nichterscheinen von Patienten. Über die Ausfallgebühr versuchen wir Ihnen und uns eine planbare Versorgung Ihrer Kinder zu gewährleisten:
Ausfallgebühr
Zusatzvereinbarung zum Behandlungsvertrag

Zwischen Dr. Mayer, Augenzentrum Mayer, Marktplatz 19, 83607 Holzkirchen (nachfolgend Arzt) und dem gesetzlichen Vertreter des Kindes wird folgende Zusatzvereinbarung zum Behandlungsvertrag geschlossen:

1. Der Arzt betreibt eine Bestellpraxis. Behandlungstermine werden langfristig geplant und zwischen Arzt und Patient verbindlich vereinbart. Zur Vermeidung von Leerläufen und für möglichst kurze Wartezeiten ist es erforderlich, dass Behandlungstermine, die nicht wahrgenommen werden, frühzeitig abgesagt und anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden.

2. Arzt und Patient sind sich daher einig, dass ein vereinbarter Behandlungstermin, der nicht wahrgenommen werden kann, mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin abgesagt werden muss (telefonisch oder in Textform).

3. Bei nicht rechtzeitiger bzw. unterbliebener Absage des Behandlungstermins kann der Arzt dem Patienten für den ausgefallenen Behandlungstermin ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 50,00 Euro (analog § 615 S. 1, 293 ff. BGB) berechnen.

4. Ausfallhonorare werden von Krankenversicherungen üblicherweise nicht erstattet.

AUGENZENTRUM MAYER

KONTAKT

PRAXIS IN HOLZKIRCHEN

SPRECHZEITEN IN HOLZKIRCHEN

Montag bis Donnerstag08:00 – 12:00
14:00 – 17:00
Freitag08:00 – 11:00
13:00 – 17:00

KINDERSPRECHSTUNDE und
SEHSCHULE / ORTHOPTIK
IN HOLZKIRCHEN

Dienstag 08:30 – 12:00
13:30 – 17:00
Donnerstag und Freitag nach Vereinbarung

PRAXIS IN ROTTACH-EGERN

SPRECHZEITEN IN ROTTACH-EGERN

Montag

08:00 – 12:00
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Mittwoch08:00 – 12:00
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Donnerstag08:00 – 12:00
14:00 – 17:00
Freitag08:00 – 12:00