Ausfallgebühr
Zusatzvereinbarung zum Behandlungsvertrag
Zwischen Dr. Mayer, Augenzentrum Mayer, Marktplatz 19, 83607 Holzkirchen (nachfolgend Arzt) und dem gesetzlichen Vertreter des Kindes wird folgende Zusatzvereinbarung zum
Behandlungsvertrag geschlossen:
1. Der Arzt betreibt eine Bestellpraxis. Behandlungstermine werden langfristig geplant und zwischen Arzt
und Patient verbindlich vereinbart. Zur Vermeidung von Leerläufen und für möglichst kurze Wartezeiten
ist es erforderlich, dass Behandlungstermine, die nicht wahrgenommen werden, frühzeitig abgesagt und
anderen Patienten zur Verfügung gestellt werden.
2. Arzt und Patient sind sich daher einig, dass ein vereinbarter Behandlungstermin, der nicht
wahrgenommen werden kann, mindestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin abgesagt werden
muss (telefonisch oder in Textform).
3. Bei nicht rechtzeitiger bzw. unterbliebener Absage des Behandlungstermins kann der Arzt dem Patienten
für den ausgefallenen Behandlungstermin ein pauschales Ausfallhonorar in Höhe von 50,00 Euro
(analog § 615 S. 1, 293 ff. BGB) berechnen.
4. Ausfallhonorare werden von Krankenversicherungen üblicherweise nicht erstattet.